Ab dem 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) als geltendes Recht unmittelbar anzuwenden. Eine Übergangsfrist gibt es nicht. Zugleich tritt das neue Bundesdatenschutzgesetz in Kraft, das die EU-Verordnung für bestimmte Bereiche wie den Beschäftigtendatenschutz und den betrieblichen Datenschutzbeauftragten ergänzt. Das neue Datenschutzrecht ist von allen…
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Gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz hat der Paritätische Landesverband am 09.03.2018 in einer Auftaktveranstaltung über die Neuerungen im Datenschutzrecht informiert. Die Präsentationen zu den Vorträgen können hier eingesehen werden.
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In Rheinland-Pfalz ist die Handreichung zum Einsatz von Integrationshilfen im schulischen Bereich erarbeitert worden, die wir Ihnen, auch den saarländischen Mitgliedern, zur Kentnnis übermitteln.
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Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums Pressemitteilung 115 Veröffentlicht am 14.09.2017
Unterstützung für pflegende Kinder und Jugendliche
Start der Vorbereitungen für bundesweit einmaliges Beratungsprojekt „Pausentaste“
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