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Pressemitteilung der BAG Landesjugendämter

    Die BAG Landesjugendämter aktualisiert

Fachkräftepapier und setzt sich mit Rolle der „Eingriffsbehörde“ auseinander

   Die Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämter verabschiedete auf ihrer

Arbeitstagung vom 15. bis 17. November 2017 in Halle (Saale) zwei Empfehlungen

und beschloss, sich für einen regelmäßigen Bundeskongress zur Kinder- und

Jugendarbeit einzusetzen.    Weil die Landschaft der

Studiengänge und Studienabschlüsse in steter Bewegung ist, sah sich die BAG

Landesjugendämter veranlasst, geeignete Verfahren zur Orientierung im

unübersichtlichen Feld zu suchen. Einige Landesjugendämter hatten deshalb eine

Expertise zur Einschätzung von Ausbildungs- und Studiengängen und der

zugehörigen Abschlüsse bei der Universität Wuppertal in Auftrag gegeben. Das

Papier Fachkräftegebot in erlaubnispflichtigen teilstationären und

stationären Einrichtungen aus dem Jahr 2014 wurde ergänzt um das in diesem

Rahmen von der Uni Wuppertal entwickelte Instrument. Es stehen nunmehr

Kriterien und einheitliche Maßstäbe zur Verfügung, nach denen Fachkräfte

länderübergreifend anerkannt werden können und damit auch neue Perspektiven für

die Entscheidungen in der Praxis vor Ort.   

In dem Papier Das Eingreifen der

Betriebserlaubnisbehörden bei Gefährdung des Kindeswohls in

Kindertageseinrichtungen wird beschrieben, wie zu verfahren ist, wenn ein

Träger seiner Verantwortung für die Sicherung des Kindeswohls nicht ausreichend

nachkommt. Es wurde auf Grundlage einer Bestandsaufnahme und konkreter

Beispiele aus der Praxis erarbeitet. Mit diesem Papier setzen sich die

Landesjugendämter mit einem besonders herausforderungsreichen Teil der Aufgaben

der Betriebserlaubnisbehörden auseinander. Wann endet Beratung? Wo beginnt der

Eingriff und ab wann ist dieser zu rechtfertigen? Wann ist das Kindeswohl im

institutionellen Zusammenhang gefährdet und wie kann dieser Gefährdung begegnet

werden? Das Papier stellt den Fachkräften für die Beantwortung dieser und

weiterer Fragen wichtige Leitlinien zur Verfügung. Das Papier ist damit

Arbeitshilfe und Selbstverständigung zugleich für die in diesem Feld tätigen

Fachkräfte der Landesjugendämter. Das Papier wird in Kürze auf der Homepage zur

Verfügung gestellt.

 

 

Außerdem wurde folgender Beschluss gefasst:

 

 

Im Bereich der Jugendarbeit/ -förderung wird seitens

der BAG Landesjugendämter die Etablierung eines bundesweiten Fachkongresses

Kinder- und Jugendarbeit unterstützt. Die Landesjugendämter werden in dem

vorbereitenden Initiativkreis mitwirken, um sich für eine regelmäßige

Realisierung des Kongresses einzusetzen.

 

 

 

 

 

Diskutiert wurde in der Sitzung

über zwei Projekte, die im Kooperationsverbund von DJI, Deutschem Verein und

Bertelsmann-Stiftung der Frage der Qualitätsentwicklung in den Hilfen zur

Erziehung aus unterschiedlichen Perspektiven nachgehen.

 

 

 

Regina von Görtz und

Friederike-Sophie Niemann von der Bertelsmann Stiftung stellten das

Projektmodul „Einwirkungsmöglichkeiten und –wege der Länder im Bereich der

Erziehungshilfen (HzE)“ vor. Ausgangspunkt der Untersuchung sind das

Ausgabenwachstum bei den HzE sowie die großen Disparitäten unter den

Bundesländern bei der Gewährung der Hilfen. Es sollen die Ursachen für die

Unterschiede herausgearbeitet und Ansätze für eine Steuerung erarbeitet werden.

 

 

 

Dr. Mike Seckinger vom Deutschen

Jugendinstitut (DJI) stellte das Forschungsprojekt „Gute Heime“ vor. Das

Projekt setzt sich mit den Qualitätsdimensionen in stationären Einrichtungen

auseinander. Ziel ist es hier, wesentliche Dimensionen zu beschreiben, um

Qualität zu identifizieren und um einrichtungsspezifische Qualitätsprofile

entwickeln zu können.

 

 

 

Die Landesjugendamtsleitungen

setzten sich kritisch mit beiden Projekten auseinander, gaben Anregungen für

die Weiterentwicklung und möchten weiterhin über die Fortentwicklung sowie die

Projektergebnisse informiert werden.

 

 

 

Weiter tauschten sich die

Leitungen der Landesjugendämter zur (islamistischen) Radikalisierung

aus. Mit diesem Thema befassten sie sich schon bei der Frühjahrstagung im

April. Rudolf Forsen vom Ministerium für Inneres und Sport des Landes

Sachsen-Anhalt, stellte die verfassungsrechtliche Sicht zum Thema dar und

informierte über die Ansatzpunkte der Sicherheitsbehörden und darüber welche

Formen von Radikalisierung sicherheitsrelevant sind und welche nicht. Weitere

Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden und Jugendhilfe, wie

ein regelmäßiger Informationsaustausch, gemeinsame Fallkonferenzen und Beratung

unter den Behörden wurden im Gespräch ausgelotet.

 

 

 

Weitere Informationen

und alle Veröffentlichungen der BAG Landesjugendämter stehen unter www.bagljae.de zur Verfügung.

 

 

 

 

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