Kinderschutz


Das neue Bundeskinderschutzgesetz ist seit 01.01.2012 in Kraft. Das Gesetz steht für umfassende Verbesserungen im Kinderschutz in Deutschland. Es bringt Prävention und Intervention im Kinderschutz gleichermaßen voran und stärkt alle Akteure, die sich für das Wohlergehen von Kindern engagieren - angefangen bei den Eltern, über den Kinderarzt oder die Hebamme bis hin zum Jugendamt oder Familiengericht. Bereits in den vergangenen Jahren haben Bund, Länder und Kommunen vielfältige Anstrengungen unternommen, um Lücken im Kinderschutz zu identifizieren und zu schließen. Hierzu zählen insbesondere das Aktionsprogramm "Frühe Hilfen" des Bundesfamilienministeriums, die Einrichtung des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen sowie zahlreiche Kinderschutzkonzeptionen in Ländern und Kommunen.

Hierbei sind Frühe Hilfen Angebote, die sich an werdende Eltern und Familien mit Kindern von 0 bis 3 Jahren richten. Grundlegend sind Angebote, die sich an alle werdenden Eltern mit ihren Kindern im Sinne der Gesundheitsförderung richten. Darüber hinaus wenden sich Frühe Hilfen insbesondere an Familien in Problemlagen und Krisensituationen. Frühe Hilfen tragen in der Arbeit mit den Familien dazu bei, dass Risiken für das Wohl und die Entwicklung des Kindes frühzeitig wahrgenommen und reduziert werden. Alle wichtigen Akteure im Kinderschutz - wie Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen und Polizei - werden in einem Kooperationsnetzwerk zusammengeführt.

Um aktiven Kinderschutz zu gewähren zu können und Interessen von Kindern ernst zu nehmen, wurde in RLP als 2. Bundesland mit Beginn diesen Jahres auch eine unabhängige Ombudsstelle beim Bürgerbeauftragten eingerichtet. Diese fungiert zum einen als klassische „Beschwerde“-Stelle, zum anderen auch  Sicherstellung von Kinderrechten.