Benutzeranmeldung

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.

Anmelden
Zum Hauptinhalt springen

Virtuelle und hybride Mitgliederversammlungen - neuer § 32 BGB

Mit Fachinformation vom 9. Februar 2023 hatte der Bundestag einer Änderung im Vereinsrecht zur Ermöglichung hybrider und digitaler Mitgliederversammlungen zugestimmt.
Dieses Gesetz ist gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und damit seit heute in Kraft.


In § 32 BGB ist ein neuer Absatz 2 eingefügt worden. Dieser lautet:

„Bei der Berufung der Versammlung kann vorgesehen werden, dass Mitglieder auch ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation an der Versammlung teilnehmen und andere Mitgliederrechte ausüben können (hybride Versammlung). Die Mitglieder können beschließen, dass künftige Versammlungen auch als virtuelle Versammlungen einberufen werden können, an der Mitglieder ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation teilnehmen und ihre anderen Mitgliederrechte ausüben müssen.
Wird eine hybride oder virtuelle Versammlung einberufen, so muss bei der Berufung auch angegeben werden, wie die Mitglieder ihre Rechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können.“

Bitte beachten Sie die Zusammenfassung zum neuen § 32 BGB und die Hinweise zu einer möglichen Satzungsgestaltung.
 

zurück
Login