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Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts im Kabinett beschlossen

Der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wurde am 23. September 2020 von der Bundesregierung im Kabinett beschlossen.

Der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wurde am 23. September 2020 von der Bundesregierung im Kabinett beschlossen.

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