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Ratgeber für Patientenrechte: Aktualisierte Ausgabe

Im Jahr 2013 trat das Patientenrechtegesetz in Kraft, seither sind zentrale Patientenrechte gesetzlich festgeschrieben. Auf dieses Gesetz können Patient/innen sich berufen, wenn sie ihre Rechte gegenüber dem Arzt oder Zahnarzt, gegenüber Physiotherapeuten, Hebammen oder Heilpraktikern, geltend machen wollen. In dem Ratgeber finden sich nützliche Hinweise zur Aufklärungspflicht, Patientenakte und Einsichtsrecht, zur gesetzlichen Krankenversicherung sowie zu Hilfen und Rechten bei Behandlungsfehlern.


Der aktualisierte Patienten-Ratgeber kann über den folgenden Link bestellt werden:

www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/praevention/details.html

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