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Paritätische Expertise: Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket: Teilhabequoten im Fokus

Darin wird festgestellt:

Zum zweiten Mal in Folge wird deutlich, dass mindestens 85 Prozent der grundsätzlich Leistungsberechtigten (im Fokus der Untersuchung standen die 6-15jährigen) nicht von dieser Leistung profitieren. Die vorliegende Expertise belegt erneut, dass die Inanspruchnahme der Teilhabeleistungen viel zu gering ist.

Daraus ergeben sich folgende Forderungen:

Der Paritätische fordert deswegen, gemeinsam mit anderen Verbänden, die Einführung einer bedarfsdeckenden,einkommensorientierten Kindergrundsicherung.Die Kindergrundsicherung will bisherige,nur unzureichend aufeinander abgestimmte Leistungen für Kinder und Jugendliche zusammenführen und so weit wie möglich durch eine Leistung auf einem neu zu ermittelnden bedarfsdeckenden Niveau ersetzen (v.a. SGB II Leistungen, Kindergeld, Kinderzuschlag, Steuerfreibeträge für Kinder). Der Paritätische spricht sich darüber hinaus für eine konsequente Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Förderung ihrer Entwicklung aus und setzt sich für einen Rechtsanspruch auf Angebote der Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen des SGB VIII ein. Auch vor dem Hintergrund der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse kommt der Bereitstellung von (sozialer)Infrastruktur eine wichtige Rolle zu. Statt auf kleinteilige Maßnahmenpakete zu setzen, geht es darum eine Infrastruktur für alle Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen, die sie in ihrer Entwicklung fördert. Kinder und Jugendliche brauchen vielfältige Angebote, die unterstützend und förderlich auch außerhalb von Schule und Familie sind. Dies entspricht auch einem ganzheitlichen, d. h. formales, non-formales und informelles Lernen integrierenden Bildungsbegriff.

Im SGB VIII sollte genau, aber nicht abschließend beschrieben werden, welche Aspekte von Jugendarbeit vorgehalten werden müssen. Über die bestehende Gewährleistungsverpflichtung der Kommune und die kommunale Jugendhilfeplanung gibt es bereits Instrumente eine bedarfsorientierte und vielfältige Teilhabe- und Bildungsinfrastruktur zu entwickeln. Der Bund ist hier in der Pflicht die Kommunen – analog dem Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung – finanziell entsprechend auszustatten. Ein Rechtsanspruch wäre das geeignete Mittel sicherzustellen, dass die notwendigen Mittel fließen. Nicht die „schwarze Null“ darf Leitplanke der Ausgestaltung von Infrastruktur sein, sondern die Förderung von Kindern und Jugendlichen.

Die Expertise finden Sie hier: http://www.der-paritaetische.de/publikation/expertise-empirische-befunde-zum-bildungs-und-teilhabepaket-teilhabequoten-im-fokus/

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