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Neue Weisung zu den Sozialschutzpaketen / §67 SGBII

Der Newsletter von Harald Thomé weist auf eine neue Weisung der Bundesagentur für Arbeit hin.

Im Newsletter von Harald Thomé wird auf eine neue Weisung der Bundesagentur für Arbeit betreffend die Sozialschutzpakete bzw. §67 SGBII hingewiesen.

Es geht vor allem um folgende Themen:

 

  • Verlängerung des zeitlicher Geltungsbereichs bis 12/2021
  • Endgültige Entscheidung nach Ablauf des Bewilligungsabschnittes von Amts wegen
  • Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie, Zahlungszeitpunkte und Nichtanrechenbarkeit
  • Zum Umgang mit Mehrbedarfsanträgen
  • Zur Anrechenfreiheit von Liquiditätshilfen
  • Hinweis zur vermittlerischen Betreuung von Selbständigen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Kurzarbeit

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.

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