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Interessenbekundung und Antragsverfahren zur Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher - BMFSFJ - 14.03.2019

Ziel des Bundesprogramms ist die Personalgewinnung und -bindung in der Kindertagesbetreuung durch die finanzielle Förderung von drei Programmsäulen im Zeitraum von Sommer 2019 bis zum Ende des Jahres 2022.
Was die drei Programmsäulen dualisierte Ausbildung, Praxisanleitung und Aufstiegsbonus betrifft, entnehmen Sie bitte die Details zur Umsetzung im Saarland dem angefügten Schreiben des Bildungsministeriums Saarland.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

im Nachgang zu unserem Informationsschreiben vom 14. März 2019 (Aktenzeichen: D 2 – 1.1.3.6) informieren wir Sie hiermit, dass heute das Interessenbekundungsverfahren zum Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs gewinnen, Profis binden“ gestartet ist. 

 

Ab sofort können Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen über den folgenden Link in einem Online-Formular ihr Interesse an den einzelnen Programmbereichen bekunden:

 

www.fruehe-chancen.de/interessenbekundung-fachkraefteoffensive

 

Hier sind auch Informationen zum Verfahren und Kontaktdaten für Nachfragen eingestellt. Diese Informationen finden Sie ebenfalls im Anhang dieser E-Mail.

 

Das Interessenbekundungsverfahren soll nach Ablauf einer vierwöchigen Frist, also Ende April 2019, abgeschlossen sein.

 

Die Fachkräfteoffensive fördert in einem ersten Schritt vergütete Ausbildungsplätze ab dem Ausbildungsjahrgang 2019/2020, sowie Know-How und zeitliche Ressourcen für die Praxisanleitung und Entwicklungsperspektiven für erfahrene Fachkräfte mit dem Aufstiegsbonus.

 

Von Seiten des BMFSFJ  ist eine Aufstockung und Verlängerung um einen weiteren Ausbildungsjahrgang ab 2020/2021 geplant, sobald die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung stehen.

 

Bitte beachten Sie, dass bei „Modul 1 - Praxisanleitung: Qualifizierung zur Praxisanleitung“ kein Interessenbekundungsverfahren stattfindet. Hier können Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie direkt einen Antrag stellen. Hierzu werden wir Sie zeitnah informieren.

 

Nach Beendigung des Interessenbekundungsverfahrens werden ausgewählte Projektträger vom BMFSFJ zur Antragstellung aufgefordert.

 

Wir bitten Sie darum, diese Information über Ihre jeweiligen Netzwerke zu verbreiten.

 

 

Sobald uns weitere aktuelle Informationen zur Verfügung stehen, werden wir Ihnen diese auf diesem Wege zukommen lassen.

 

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