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Der Verband

Humanitäre Flüchtlingspolitik kennt kein „Entweder-Oder“ zwischen Ausreisepflicht und menschenwürdiger Behandlung

Gemeinsame Erklärung der LIGA Rheinland-Pfalz, des AK Asyl-Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz e.V., und dem Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz vom 2. April 2019:

 

Mit zunehmender Sorge beobachten wir den Umgang rheinland-pfälzischer Behörden mit Menschen, die in Deutschland Asyl beantragt und - trotz vielfach guter Gründe - keinen Schutzstatus erhalten haben. Die Durchsetzung ihrer Ausreisepflicht steht regelmäßig in einem Spannungsverhältnis zwischen dem Vollzugsinteresse und (auf den Einzelfall bezogenen) humanitären Erwägungen. Diesem Spannungsverhältnis haben in der Vergangenheit zum Beispiel die Akzeptanz des Kirchenasyls, die Einrichtung von Härtefallkommissionen oder die Schaffung von „Bleiberechtsregelungen“ für Menschen Rechnung getragen, die langjährig geduldet waren.


Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat in der Vergangenheit ihre Gestaltungsspielräume immer wieder dazu genutzt, in der Flüchtlingspolitik einen schonenden Ausgleich zwischen der Durchsetzung der Ausreisepflicht und humanitären Erwägungen herbeizuführen. Inzwischen aber stellen wir fest, dass sich die politische Praxis der Landesregierung von dieser Praxis entfernt. Insbesondere hinsichtlich der Durchsetzung der Ausreisepflicht kommt es in den letzten Monaten in Rheinland-Pfalz aus unserer Sicht immer wieder zu unverhältnismäßigen Maßnahmen. Unter anderem folgende Entwicklungen und Ereignisse führen wir für diese Feststellung an:

 

  • Obwohl die Zahl ziviler Gewalt und Terroropfer in Afghanistan im vergangenen Jahr laut UN-Berichten einen neuen Höchststand erreicht hat, ist die rheinland-pfälzische Landesre-gierung davon abgerückt, ausschließlich der Abschiebung sogenannter „Gefährder“ und verurteilter Straftäter dorthin zuzustimmen. Im Oktober 2018 hat das Integrationsministe-rium erstmals der Abschiebung eines bislang nicht verurteilten Afghanen in sein Herkunftsland zugestimmt.
  • Obwohl Krankenhäuser Orte der Genesung und deshalb Schutzräume sein müssen, in de-nen Patient*innen sich sicher fühlen können, wurde seit Herbst 2018 in mindestens zwei Fällen versucht, stationär aufgenommene Ausreisepflichtige nachts und mit einem großen Polizeiaufgebot direkt aus dem Krankenhaus heraus abzuschieben. Übergangen wurde dabei der Beschluss des Deutschen Ärztetages aus dem Jahr 2017, wonach „stationär behandlungsbedürftige Flüchtlinge nicht reisefähig sind und dementsprechend nicht abgeschoben werden dürfen.“

  • Obwohl das Bundesverfassungsgericht schon im Jahr 2012 verminderte Sozialleistungen für Asylbewerber*innen in einem Grundsatzurteil als verfassungswidrig erklärt und klargestellt hat, dass die „Menschenwürde migrationspolitisch nicht zu relativieren“ ist, hat sich die Konferenz der Ministerpräsident*innen im Dezember 2018 einstimmig dafür ausgesprochen, sogenannten „Dublin-Flüchtlingen“ künftig nur noch verminderte Sozialleistungen zuzuerkennen und die Bundesregierung zu einer entsprechenden Gesetzesinitiative aufgefordert.
  • Die Pflicht zur Ausreise kann nicht an die Stelle des Rechts auf eine menschenwürdige Behandlung treten. Weil auch ausreisepflichtige Personen Träger*innen von Grund- und Menschenrechten sind, fordern wir die rheinland-pfälzische Landesregierung dazu auf,
  • von Abschiebungen nach Afghanistan angesichts der Gefährdungssituation vor Ort abzusehen und sicherzustellen, dass kommunale Ausländerbehörden keinen Ausreisedruck auf geduldete afghanische Flüchtlinge ausüben;
  • den Ausländerbehörden in Rheinland-Pfalz die Abschiebung bzw. Rücküberstellung ausreisepflichtiger Personen zu untersagen, die sich in stationärer Behandlung in einem Krankenhaus oder einer Klinik befinden;
  •  Gesetzesinitiativen die Zustimmung zu verweigern, mit denen sogenannten „Dublin-Flüchtlingen“ nur noch verminderte Sozialleistungen zuerkannt werden sollen.

Die Landesregierung hat die rechtlichen Möglichkeiten und Kompetenzen, um diese Mindestanforderungen zu erfüllen. Ihr Anspruch, für eine humanitäre Flüchtlingspolitik in Rheinland-Pfalz zu stehen, muss sich daran messen lassen, ob und inwiefern sie dazu bereit ist, von diesen Möglichkeiten und Kompetenzen Gebrauch zu machen.

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