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Hinweise zur Prävention und zum Management von Erkrankungen in Alten- und Altenpflegeheimen

Hinweise zur Prävention und zum Management von Erkrankungen in Alten- und Altenpflegeheimen des Robert Koch Instituts vom 10.03.2020.

Hochkontagiöse Viruserkrankungen der Atemwege sind besonders für ältere Menschen gefährlich. Generell sollten hier die gleichen Prinzipien wie bei der Prävention bzw. beim Ausbruchsmanagement anderer Atemwegserkrankungen in Alten- oder Altenpflegeheimen zur Anwendung kommen (Epidemiologisches Bulletin 39/2013 ) und Checkliste für Gesundheitsämter (GÄ) und/oder Pflegeeinrichtungen (RKI, September 2013 ). Siehe auch die KRINKO-Empfehlung zur Infektionsprävention in Heimen sowie die Empfehlungen des paritätischen Gesamtverbandes zu COVID-19.

  • Beim Auftreten von Atemwegserkrankungen oder fieberhaften Erkrankungen sollte eine Abklärung auf SARS-CoV-2 erwogen werden
  • Hinweise für Besucher (z.B. Aushang) anbringen, dass sie das Altenheim nicht aufsuchen sollen, wenn sie eine akute Atemwegserkrankung haben.
  • Besuchsregelungen sollten ggf. mit den Gesundheitsbehörden abgestimmt werden.
  • Mitarbeiter mit akuten Atemwegserkrankungen sollten zu Hause bleiben
  • Bei neu aufgenommenen Bewohnern sollte der Gesundheitsstatus erhoben werden, Personen mit Atemwegserkrankungen oder fieberhaften Erkrankungen sollten dem betreuenden Arzt zur Entscheidung des weiteren Vorgehens vorgestellt werden.
  • Erkrankte Bewohner mit Atemwegserkrankungen oder fieberhaften Erkrankungen sollten im Zimmer versorgt werden.
  • Generelle Informationen für Mitarbeiter, Bewohner und deren Besucher, welche Anstrengungen unternommen werden, um die Bewohner zu schützen
  • Hände-Desinfektionsmittel und Einmaltaschentücher sollten in allen Bereichen, auch den Wohnbereichen der Bewohner, bereit gestellt werden
  • In der Pflege von Erkrankten mit Fieber oder Atemwegserkrankungen sollte den Empfehlungen entsprechende Schutzausrüstung verwendet werden
  • Schutzausrüstung und Hinweise zu deren Benutzung sollten unmittelbar vor den Wohnbereichen platziert werden
  • Mülleimer zur Entsorgung von Einmalartikeln sollten im Innenbereich vor der Tür aufgestellt werden
  • Bei Übernahme durch bzw. Transfer in eine andere Einrichtung sollte eine Vorab-Information bezüglich Atemwegserkrankung bzw. auf COVID-19 verdächtige Erkrankung erfolgen
  • Die Beobachtung des Gesundheitszustandes des Personals.

    Weitere Informationen finden Sie hier.

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