Landesrahmenvertrag zur sozialen Teilhabe von volljährigen Menschen mit Behinderungen unterzeichnet
Der Landesrahmenvertrag zur sozialen Teilhabe von volljährigen Menschen mit Behinderungen wurde heute von allen beteiligten Parteien unterzeichnet. Beteiligt waren das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) als Träger der Eingliederungshilfe und die Spitzenverbände der Leistungserbringer der Eingliederungshilfe.
Die Neufassung des Rahmenvertrags markiert einen bedeutsamen Schritt zur Stärkung der sozialen Teilhabe für volljährige Menschen mit Behinderungen. Zukünftig wird der Blickwinkel der Menschen mit Behinderungen, insbesondere in den Bereichen Leistungsvereinbarung und Wirksamkeitsfeststellung, stärker berücksichtigt. Regine Schuster, Vorsitzende der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz e.V., betonte: "Der Rahmenvertrag bedeutet eine grundlegende Stärkung der sozialen Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigungen. Mein Dank gilt allen Akteurinnen und Akteuren auf beiden Verhandlungsseiten, die dieses wegweisende Ergebnis unter nicht leichten Rahmenbedingungen möglich gemacht haben."
Die Neufassung des Rahmenvertrags umfasst verbindliche Regelungen, die die soziale Teilhabe durch personenzentrierte Hilfen stärken und das Mitspracherecht der betroffenen Personen über 18 Jahren deutlich ausbauen. Ebenso werden landesweite Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen eingeführt, um Klarheit und Verwaltungsvereinfachung zu fördern. Der Landesrahmenvertrag wurde auf Basis des Bundesteilhabegesetzes vereinbart. Die Verankerung der neuen Regelungen zielt darauf ab, die Lebensqualität und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz nachhaltig zu verbessern.
Die vollständige Meldung des Pressedienstes des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung finden Sie hier.