Das Hinweisgeberschutzgesetz kommt
Der Bundestag hat am 11. Mai 2023 die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ angenommen (BT-Drucks. 20/4909, 20/6700). Tags darauf hat auch der Bundesrat dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zugestimmt (BR-Drucks. 210/23).
Weitere Informationen können Sie hier auf der Seite des Paritätischen Gesamtverbandes nachlesen.
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