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Coronavirus-Testverordnung veröffentlicht

Nach der am 14. Oktober 2020 veröffentlichten Verordnung sind u.a. umfassende Tests in Pflegeheimen, Schulen oder Kindertagesstätten künftig möglich. Alle Personen in diesen Einrichtungen können getestet werden, wenn dort ein COVID-19-Fall aufgetreten ist. In Pflegeheimen und Pflegediensten können auch unabhängig von aufgetretenen Fällen Tests durchgeführt werden. Das sieht die neue Testverordnung vor, die am 14.10.2020 veröffentlicht wurde und rückwirkend zum 14. Mai in Kraft getreten ist.

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