BMG legt Eckpunkte zur Reform der Notfallversorgung vor
Das BMG möchte:
- Gemeinsame Notfallleitstellen, die über die Rufnummern 112 und 116 117 erreichbar sind.
- Den Rettungsdienst als eigenständigen medizinischen Leistungsbereich im SGB V regeln.
- Eine Kostenübernahme für Rettungsdiensteinsätze unabhängig davon, ob es zu einem Transport ins Krankenhaus kommt oder nicht.
- Eine eindeutige Abgrenzung der von den Krankenkassen zu tragenden Finanzierung der Rettungsdienstleistungen von den Investitions- und Vorhaltekosten der Länder.
- Erweiterte Mitwirkungs- und Verhandlungsmöglichkeiten der Krankenkasse auf Länderebene bei wesentlichen Fragen der Ausgestaltung des Rettungsdienstes (Planung, Festsetzung der Höhe von Benutzungsgebühren usw.)
- Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenhäuser verpflichten, künftig integrierte Notfallzentren (INZ) einzurichten und zu betreiben. Bestehende Bereitschaftsdienst- und Portalpraxen sollen sukzessive in integrierte Notfallzentren überführt werden.
- Die Patienten motivieren im Notfall die integrierten Notfallzentren aufzusuchen.
- Die integrierten Notfallzentren extrabudgetär vergüten. Zur Refinanzierung soll es Bereinigungen bei der ambulanten Vergütung (MGV) und den Klinikbudgets geben.