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16.07.20 Tests auf SARS-COV-2 in der Praxis - Information der Kassenärztlichen Vereinigung des Saarlandes

Bislang hatten Versicherte grundsätzlich nur Anspruch auf einen Test auf SARS-CoV-2, wenn sie COVID-19 assoziierte Symptome hatten, die auf eine Erkrankung hindeuten. Jetzt werden in bestimmten Fällen auch die Kosten für Tests bei Personen, die keine Symptome haben, übernommen. Dies sieht eine entsprechende Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit vor, die kürzlich in Kraft getreten ist.

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