Verfahren zur Kostenübernahme der Ersten Hilfe Aus- und Fortbildung
Mithilfe des Online-Verfahrens lässt sich unkompliziert prüfen, ob für die zur Ersten Hilfe Aus- und Fortbildung vorgesehenen Personen eine Kostenübernahme durch die BGW möglich ist.
- Nutzen Sie das Online-Verfahren, um jemanden zur Schulung anzumelden.
- Sie erhalten eine Liste der Teilnehmenden zum Ausdrucken.
- Die Liste ist die Bestätigung für die Kostenübernahme durch die BGW zur Vorlage bei der Ausbildungsstelle. Handschriftlich nachträglich eingefügte Personen können nicht über die BGW abgerechnet werden, da für diese keine Online-Kostenübernahmebestätigung vorliegt.
Was ist zu tun?
- Kontakt mit Ausbildungsstätte aufnehmen, Termin finden und Personen für die Schulung festlegen.
- Die 15-stellige Unternehmensnummer oder die 10-stellige Betriebsstättennummer bereithalten.
- Prüfen Sie Ihre Berechtigung und starten Sie das komfortable Online-Verfahren.
- Kostenübernahmebestätigung für die aufgeführten Teilnehmenden ausdrucken und bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle vorlegen.
Mehr zum Thema erfahren Sie hier auf BGW-online.de.