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Der Verband

Barrierefreiheit jetzt! Warum wir schneller und mutiger handeln müssen

Teilhabe für alle: Warum BTHG und BFSG wichtige Schritte sind – und wo sie noch hinterherhinken

Inklusion bedeutet, dass alle Menschen – unabhängig von Behinderung oder Einschränkung – gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Doch die Wirklichkeit sieht oft anders aus: Menschen mit Behinderungen stoßen im Alltag nach wie vor auf zahlreiche Barrieren – beim Zugang zu öffentlichen Gebäuden, digitalen Angeboten oder im Arbeitsleben. Auch die bürokratischen Hürden zur Beantragung von Unterstützungsleistungen sind vielerorts nach wie vor abschreckend hoch.

Zwei zentrale gesetzliche Rahmenwerke sollen dem entgegenwirken: das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Beide verfolgen das gleiche Ziel – die gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken –, setzen dabei jedoch an unterschiedlichen Stellen an.

Doch was genau bringen diese Gesetze in der Praxis? Wo gibt es Fortschritte – und wo bleiben Barrieren bestehen? Und wie gelingt die Umsetzung konkret in Rheinland-Pfalz und dem Saarland? Wir schauen genauer hin:

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG): Mehr Selbstbestimmung – mit Hindernissen

Das BTHG soll Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung ermöglichen und ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern. Wichtige Fortschritte des Gesetzes sind:

  • Stärkere Mitbestimmung bei der Gestaltung von Unterstützungsleistungen
  • Bessere Zugänge zum Arbeitsmarkt
  • Individuelle Assistenzleistungen statt pauschaler Betreuung

Trotzdem berichten viele Betroffene weiterhin von einem hohen bürokratischen Aufwand. Die Verfahren zur individuellen Bedarfsermittlung sind oft komplex, und je nach Region gibt es erhebliche Unterschiede in der Umsetzung und im Angebot von Unterstützungsleistungen. Echte Wahlfreiheit bleibt vielerorts ein Ziel, kein gelebter Alltag.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Fortschritt im digitalen Raum – aber mit Verzögerung

Während das BTHG vor allem soziale Rechte stärkt, richtet sich das BFSG auf die bauliche und digitale Barrierefreiheit. Es verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Produkte und Dienstleistungen zukünftig barrierefrei zu gestalten – ein wichtiger Schritt, insbesondere im digitalen Zeitalter.

Doch auch hier gibt es Einschränkungen:

  • Viele zentrale Regelungen treten erst 2025 oder später in Kraft
  • Bestandsgebäude sind weitgehend ausgenommen
  • Für kleine Unternehmen gelten großzügige Ausnahmeregelungen

Das bedeutet: Zahlreiche Barrieren bleiben bestehen – und viele Menschen werden auch weiterhin von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen.

Regionale Umsetzung: Rheinland-Pfalz und das Saarland im Fokus

In der Praxis zeigt sich: Die Umsetzung des BTHG ist in Rheinland-Pfalz und dem Saarland sehr unterschiedlich. Die Verfahren zur Bedarfsermittlung und die verfügbaren Unterstützungsangebote variieren stark zwischen einzelnen Regionen.

Auch beim Thema Barrierefreiheit gibt es noch viel zu tun. Ob im Nahverkehr, in Behörden oder bei digitalen Angeboten – zu viele Lebensbereiche bleiben für Menschen mit Behinderungen schwer oder gar nicht zugänglich.

Unsere Forderungen als Paritätischer Rheinland-Pfalz/Saarland:

Barrierefreiheit und Teilhabe zusammendenken! Die beiden Gesetze müssen besser verzahnt werden.
Schnellere, einheitlichere Umsetzung! Bürokratische Hürden müssen abgebaut werden.
Strengere Vorgaben für bauliche Barrierefreiheit! Auch Bestandsgebäude dürfen nicht ausgeklammert werden.
Mehr Unterstützung für Unternehmen und öffentliche Stellen! Barrierefreiheit muss zur Selbstverständlichkeit werden – nicht zur Ausnahme.

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