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Anpassung Hilfestellung und Standard "Pflegeheime/Wohnheime" zum Thema Atemschutz

Die BGW hat in einer konzertierten Aktion zusammen mit dem BMG, BMAS, RKI und der BAuA die Hilfestellung für Pflege- und Betreuungstätigkeiten angepasst. Diese wurde ganz aktuell mit dem leicht angepassten Standard „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Alten- und Pflegeheime und Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen“ auf der Homepage der BGW veröffentlicht: www.bgw-online.de/corona-schutz-pflege.

Die BGW hofft, damit eine erweitere Hilfestellung zur GBU, wie in der Arbeitsschutzregel gefordert wird, in Pflege und Wohnheimen geben zu können.

Der Unternehmer kann jetzt an Hand von Risikofaktoren das Infektionsrisiko bei nahen Tätigkeiten unter 1,5 m, bei denen der Bewohner/Betreute keine MNS trägt, einschätzen und ableiten, ob eine FFP2-Maske zu tragen ist oder ob ggf. MNS bei der Pflegekraft ausreicht.

Das RKI will nach unser Veröffentlichung in ihren Empfehlungen auch auf unsere Hilfestellung verweisen.

Zu finden sind beide aktuellen Dokumente unter www.bgw-online.de/corona-schutz-pflege.

Abschließend noch zur Info: Der angepasste Standard ist noch nicht an die neue Arbeitsschutzregel angepasst.

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