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Adoptionshilfe-Gesetz - Empfehlungen des Deutschen Vereins

Das Adoptionshilfe-Gesetz wird am 1. April 2021 in Kraft treten und zentrale Aspekte der Adoptionsvermittlung reformieren. Die Empfehlungen des Deutschen Vereins nehmen diese rechtlichen Neuregelungen in den Blick und loten die Umsetzungsschritte und Bedarfe aus, die für die Fachpraxis der Adoptionsvermittlungsstellen in Deutschland daraus folgen.
 
Das Gesetz wird den Aufgabenkatalog für die Adoptionsvermittlungsstellen erheblich erweitern. Die Umsetzung erfordert daher umfängliche personelle Ressourcen und ein hohes Maß an Fachlichkeit, dass durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen und die Vernetzung der Fachkräfte untereinander sichergestellt werden muss. Dabei gilt es, Handlungskonzepte und Angebote bspw. für die Begleitung von abgebenden Eltern, die Einbeziehung von Kindern in den Beratungsprozess oder die kultursensible Beratung im Rahmen der Auslandsadoption neu- und weiterzuentwickeln.
 
Zielgruppe der Empfehlungen sind neben Führungs- und Fachkräften der Adoptionsvermittlung, Multiplikator/innen aus Fachverbänden, die Familiengerichte, gerichtlich bestellte Betreuer/innen und andere soziale Dienstleister der Kinder- und Jugendhilfe.
 

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