Transparenzregister

das Transparenzregister wurde 2017 durch das Geldwäschegesetz (GwG) eingeführt und dient dazu, jenseits organisationsrechtlicher Strukturen die Personen kenntlich zu machen, die hinter juristischen Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften stehen bzw. für sie handeln. Es soll der Zugang zu Informationen über Eigentums- und Kontrollstrukturen juristischer Personen gewährleistet werden.

Dazu müssen die sog. „wirtschaftlich Berechtigten“ einer juristischen Person im Transparenzregister als elektronische Plattform unter www.transparenzregister.de mit bestimmten Angaben zu ihrer Person ausgewiesen werden. Die Register – insbesondere Vereinsregister, Handelsregister und Genossenschaftsregister – bestehen natürlich weiterhin fort.

Seit Oktober 2017 bestand grundsätzlich die Pflicht für juristische Personen, Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten an das Register zu melden und aktuell zu halten. Bislang konnte der Meldepflicht Genüge getan werden, wenn man die Eintragungen beispielsweise im Vereinsregister aktuell hielt; mit der Eintragung in das Vereinsregister galt auch die Mitteilung an das Transparenzregister als erfolgt („Mitteilungsfiktion“). 

Seit dem 1. August 2021 sind die bislang in § 20 Absatz 2 GwG enthaltenen Mitteilungsfiktionen teilweise weggefallen. Juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften sind zur Mitteilung an das Transparenzregister verpflichtet. Für die Meldung sind jedoch Übergangsfristen vorgesehen. Insbesondere für Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2022, Vereine müssen die Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten bis spätestens zum 31. Dezember 2022 gemeldet haben.

Zur Erleichterung ehrenamtlich arbeitender eingetragener Vereine gilt grundsätzlich das automatisierte Verfahren: die Daten, die bereits beim Vereinsregister hinterlegt sind, werden automatisiert an das Transparenzregister übertragen. Es gibt hiervon jedoch Ausnahmen, die eine aktive Mitteilung des Vereins erforderlich machen!

 

Für den praktischen Umgang mit dem Transparenzregister hat die Kanzlei Leu in unserem Auftrag eine Handreichung für unsere Mitgliedsorganisationen erstellt. Neben weiteren Informationen zum Transparenzregister führt sie praxisnah durch die Schritte der elektronischen Registrierung und der Eintragung. Weiterlesen

Kontakt:

Dr. Elke Nicolay
Referentin Recht
elke.nicolay(at)paritaet-rps.REMOVE-THIS.org
Tel.: (0681) 92660-31