Die Vertragskommission Eingliederungshilfe Saarland hat vor dem Hintergrund der Verlängerung der Übergangsvereinbarung bis zum 31. Dezember 2022 empfohlen, § 17 Absatz 4 des Landesrahmenvertrages Eingliederungshilfe Saarland gemäß §131 des Neunten Gesetzbuches abzuändern.
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in dem Gespräch mit Frau Hiery-Spaniol und Frau Schallenberg mit Frau Gross und weiteren Vertretern des Ministeriums wurde u. a. angeregt, nach dem zuletzt erfolgten Versand der geänderten Anlage II nunmehr die finale Fassung der Landesrahmenvereinbarung Frühförderung (Komplexleistungen) als Gesamtfassung zur Verfügung zu stellen. Diese finden mit allen Anlagen zu Ihrer Information als…
Übergangsvereinbarung zur Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung (Bundesteilhabegesetz - BTHG)
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Mit Datum vom 30. September 2020 ging der LIGA-Geschäftsstelle die von allen Vertragspartnern unterzeichnete Landesrahmenvereinbarung nach § 46 Abs. 4 SGB IX Früherkennung und Frühförderung (Komplexleistung) zu.
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Die unterschriebene Umsetzungsvereinbarung Frühförderung für nicht sinnesbehinderte Kinder Rheinland-Pfalz mit Unterschriftsdatum 14.8. liegt nun vor.
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An dieser Stelle werden im Laufe des Umsetzungsprozesses relevante weitere Dokumente eingestellt:
- Informationen zur Änderung von Zahlungswegen
Der Paritätische Landesverband stellt seinen Mitgliedsorganisationen aus dem Bereich der Eingliederungshilfe hiereinen ausführlichen WBVG-Mustervertrag zur Verfügung, der die derzeit (30.08.2019) gegebenen bundesrechtlichen Vorgaben des …
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