Neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel tritt im August in Kraft
Die Arbeitsschutzregel konkretisiert auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetz (Arb-SchG) und der Verordnungen zum ArbSchG den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des BMAS. Dieser ist nach wie vor (auch) einzuhalten.
unter folgenden LINK können Sie sich über die neuen SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregeln informieren:
https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/neue-sars-cov-2-arbeitsschutzregel.html
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