Neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen können zukünftig frei vereinbart werden. Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts muss jetzt noch der Bundesrat der Verordnung zustimmen.Die Bundesregierung hat am 16.09.2020 eine Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beschlossen. Damit setzt sie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs um, der die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorare der HOAI für unvereinbar mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie erklärt hatte (BeckRS 2019, 13028).
Mehr Info unter dem Link
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/neue-honorarordnung-fuer-architekten-und-ingenieure